Als Ihr regionales Kreditinstitut verstehen wir uns als verlässliche Größe an Ihrer Seite. Ihr Girokonto bildet dafür die Grundlage unserer Zusammenarbeit.
Unser Anspruch ist es, Ihnen eine individuelle Beratung und einen umfangreichen Service an zahlreichen Standorten des Landkreises Elbe-Elster anzubieten. Das deckt sich mit Ihrem Feedback aus unserer jährlichen Kundenzufriedenheitsumfrage. Daher investieren wir fortlaufend in unsere stationäre und digitale Infrastruktur und unser Leistungsangebot.
Um für Sie auch zukünftig den bestmöglichen Service zu gewährleisten und diesen modern sowie kundenfreundlich für Sie auszubauen, führen wir zum 01. Oktober 2024 neue Girokontomodelle ein.
Im Ergebnis möchten wir Sie heute über die Anpassung Ihres Girokontomodells sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses zum 01. Dezember 2024 informieren.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Änderungen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Kontakt-Center unter Telefon +49 3531 785 6060 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).
Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungsmechanismus). Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.
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