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Überblick

Unsere neuen Girokontomodelle zum 01. Oktober 2024 – Neue Preise und Bedingungen

Als Ihr regionales Kreditinstitut verstehen wir uns als verlässliche Größe an Ihrer Seite. Ihr Girokonto bildet dafür die Grundlage unserer Zusammenarbeit. 

Unser Anspruch ist es, Ihnen eine individuelle Beratung und einen umfangreichen Service an zahlreichen Standorten des Landkreises Elbe-Elster anzubieten. Das deckt sich mit Ihrem Feedback aus unserer jährlichen Kundenzufriedenheitsumfrage. Daher investieren wir fortlaufend in unsere stationäre und digitale Infrastruktur und unser Leistungsangebot.

Was müssen Sie jetzt tun?

Um für Sie auch zukünftig den bestmöglichen Service zu gewährleisten und diesen modern sowie kundenfreundlich für Sie auszubauen, führen wir zum 01. Oktober 2024 neue Girokontomodelle ein.

Im Ergebnis möchten wir Sie heute über die Anpassung Ihres Girokontomodells sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses zum 01. Dezember 2024 informieren.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Änderungen.

Worum bitten wir Sie nun?

  1. Führen Sie den Zustimmungsprozess am besten gleich hier online durch (Button "Jetzt zustimmen"). Halten Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking oder Ihre Sparkassen-Card bereit. 
  2. Laden Sie sich alle relevanten Informationen zur Einsichtnahme auf unserer Homepage herunter oder lassen Sie sich die Informationen in einer unserer Geschäftsstellen aushändigen und erläutern.
  3. Stimmen Sie mit nur wenigen Klicks den Änderungen unserer Kontomodelle und Kartenpreise, der Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses sowie der Änderung der Sonderbedingungen zum 01. Dezember 2024 zu.

 

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Kontakt-Center unter Telefon +49 3531 785 6060 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).

Infos zum BGH-Urteil

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

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