Hauptnavigation
Überblick

Der Businessplan – die Struktur für Ihre Geschäfts­idee

Der Business­plan ist der Leit­faden Ihrer Gründung. Er strukturiert Ihr Vorhaben und umfasst alle Informationen, die zur Umsetzung notwendig sind. Daher dient er auch als Basis für Kredite und öffentliche Förder­mittel. Ein guter Business­plan sollte folgende Bau­steine beinhalten:

Kurzdarstellung (Management Summary)

Fassen Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Geschäfts­idee zusammen – zeigen Sie Ihre lang­fristigen Ziele auf. Auf maximal einer Seite sollten die entscheidenden Erfolgs­faktoren und Risiken Ihres Vorhabens deutlich werden. Schreiben Sie die Kurz­darstellung erst, nachdem Sie die anderen Punkte Ihres Business­plans erarbeitet haben.

Rechtsform finden

Bei der Wahl Ihrer Unternehmens­rechts­form sollten Sie folgende Punkte berück­sichtigen:

  • Steuerliche und haftungs­rechtliche Auswirkungen
  • Persönliche, betriebs­wirtschaft­liche und gesell­schaftliche Kriterien
  • Gründen Sie allein oder gemeinsam mit einem Team

Es kann sinn­voll sein, früh­zeitig eine Steuer- oder Rechtskanzlei einzubinden.

Position finden

Zeigen Sie auf, wie Sie sich von den bisher am Markt agierenden Anbieterinnen und Anbietern abgrenzen. Heben Sie hervor, welchen Mehr­wert und Nutzen Ihre Produkte oder Dienst­leistungen gegen­über Angeboten Ihrer Konkurrenz haben. Verschaffen Sie sich zudem Angaben zur Markt­größe sowie zur aktuellen Situation und Perspektive der Branche, in der Ihr Unternehmen aktiv werden soll. Nutzen Sie dazu auch die Branchen­reports Ihrer Sparkasse.

Definieren Sie die Ziel­gruppe und betrachten Sie Ihre Wettbewerberinnen und Wettbewerber im Hinblick auf Markt­position, Stärken und Schwächen, Preis­gestaltung und Markt­anteile.

Kompetenz zeigen

Verdeutlichen Sie, welche fachlichen Qualifi­kationen, Branchen­erfahrung und kaufmänn­isches Know-how Sie und Ihr Team haben. Und wie die Verantwort­lichkeiten in Ihrem Unternehmen geregelt sind. Ein Organi­gramm kann für die Leserinnen und Leser Ihres Business­plans hilfreich sein.

Sorgfältig kalkulieren

Erarbeiten Sie insbesondere diesen Teil Ihres Business­plans mit großer Sorg­falt, da er ein wesentliches Element für Kredite und öffentliche Förder­mittel darstellt. Erstellen Sie daher eine Drei-Jahres-Planung, die die Gewinn- und Verlust­rechnung, den Liquiditäts- und Finanz­plan sowie die Kapital­bedarfs­rechnung umfasst. Sollten Sie keine Erfahrung in der Finanz­planung haben, kann Sie eine Steuerkanzlei unter­stützen.

Erfolgreich verkaufen

Zeigen Sie, mit welcher Strategie Sie das Markt­potenzial für Ihr Produkt oder Ihre Dienst­leistung erschließen und welche Vertriebs­wege Sie nutzen wollen. Hierzu gehören auch Maß­nahmen zur Absatz­förderung. Denn der Erfolg Ihrer Gründung wird letztlich durch den Verkauf Ihrer Produkte oder Dienst­leistung bestimmt.

Ein erfolg­reiches Marketing- und Vertriebs­konzept berück­sichtigt die vier Elemente des Marketing-Mix:

  • Produkt
  • Preis
  • Kommunikation/Werbung
  • Vertriebspolitik

Die Inhalte dieser vier Elemente stehen miteinander in Beziehung. Hat ein Produkt einen deutlichen Wett­bewerbs­vorsprung gegen­über dem bisherigen Angebot am Markt, ist ein Preis oberhalb des durch­schnitt­lichen Markt­preises durchaus vertretbar. Können Ihre potenziellen Kundinnen oder Kunden den Vorteil Ihres Produktes nur durch Anfassen erleben (zum Beispiel angenehmes Material) stellt sich die Frage, wie diese Eigen­schaft bei einem Online-Vertrieb vermittelt werden kann.

Kapitalbedarf planen

Aus der Liquiditäts­planung geht hervor, wie viel Kapital Sie zu welchem Zeit­punkt benötigen. Ihr Kapital­bedarf setzt sich aus den Anlauf­kosten, den geplanten Investi­tionen sowie den benötigten Betriebs­mitteln zusammen.

Prüfen Sie zunächst, welche Eigen­mittel Sie einsetzen können und wie hoch der verbleibende Fremd­kapital­bedarf ist. Ihre eigenen Mittel sollten in einem ange­messenen Verhältnis zum Gesamt­kapital­bedarf stehen.

Erfahrungs­gemäß unter­schätzen viele Existenzgründerinnen und -gründer die Anlauf­kosten ihres Vor­habens. Die Kapital­bedarfs­planung sollte daher eine Sicherheits­reserve für zeitlich verzögerte Zahlungs­eingänge und Forderungs­ausfälle enthalten.

Gemeinsam mit Ihnen stellt Ihre Sparkasse den für Ihr Vorhaben geeigneten Mix an Darlehen, öffentlichen Förder­mitteln und weiteren Finan­zierungs­bau­steinen zusammen. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

SmartBusinessPlan

Gründen wie ein Profi – mit SmartBusinessPlan

Je plausibler und konkreter Sie Ihren Business­plan erarbeiten, desto höher sind Ihre Erfolgs­aussichten als Gründerin oder Gründer. Mit der Software Smart­Business­Plan erstellen Sie Ihren Business­plan schnell und professionell – komplett von A bis Z, inklusive Finanzen.

Ihre Vorteile

  • 30 Tage kosten­frei und unverbindlich
  • Intuitive Bedienung
  • Benutzer­freundliche Tipps für die Finanz­planung
  • Ziel­führende Leit­fragen für die inhaltliche Gestaltung
  • Reale Beispiele aus verschiedenen Branchen
  • Einfache Erklärung aller relevanten Begriffe
  • Hohe Daten­sicherheit

SmartBusinessPlan – Einblick ins Tool

Die Software SmartBusinessPlan unterstützt Sie als Gründerinnen und Gründer bei der Erstellung eines individuellen Business­plans. Im Video erhalten Sie einen ersten Einblick in die wichtigsten Funktionen des Tools.

Smart­Business­Plan

Registrieren Sie sich online und fordern Sie in der Software einen Gutschein für die kosten­lose 30-Tage-Voll­version Ihrer Sparkasse an. Ihr Zugang endet automatisch, es ist keine Kündigung notwendig. Bei Bedarf können Sie Ihren Zugang über einen separaten Kauf­prozess verlängern.

Ihr nächster Schritt

Registrieren Sie sich für den Smart­Business­Plan und nutzen Sie 30 Tage lang die kosten­lose Voll­version.

Gründungs-Know-how

Gründungs-Know-how im Überblick

Ihr Start in die Selbst­ständigkeit ist ein mutiger Schritt – umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, worauf Sie als Existenzgründerin oder -gründer achten müssen. Folgende Punkte gilt es bei der Gründung zu berück­sichtigen:

Brancheninformationen

Je besser Sie über Ihre Branche informiert sind, desto gelassener können Sie in die Selbst­ständigkeit starten. Branchen­informationen können Ihnen Aufschluss darüber geben, ob Ihre Idee am Markt überhaupt funktionieren wird.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband veröffentlicht Branchen­reports zur Entwicklung von über 70 Wirtschafts­zweigen in Deutschland. Die Berichte werden jährlich aktualisiert und geben einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung sowie die neuesten Trends der wichtigsten Branchen.

Darüber hinaus erhalten Sie auch bei den Industrie- und Handelskammern beziehungs­weise Handwerkskammern sowie Zentral- und Fachverbänden des Handwerks aussage­kräftige Kennziffern.

Versicherungen und Vorsorge

Von "A" wie Alters­vorsorge bis "U" wie Unfall­versicherung. Es gibt eine ganze Reihe an Versicherungen und Maßnahmen, die Sie als Gründerin oder Gründer in Betracht ziehen sollten.

Altersvorsorge
Berück­sichtigen Sie bereits in der Gründungs­phase die Planung Ihrer Alters­vorsorge. Je nach Berufs­gruppe kann es sein, dass Sie sich über die gesetzliche Renten­versicherung absichern müssen.

Arbeitslosen­versicherung für Selbst­ständige
Als selbstständige Person können Sie freiwillig eine Arbeitslosen­versicherung abschließen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbst­ständigen Tätigkeit eingereicht werden.

Berufs­unfähigkeits­versicherung/Erwerbs­minderungs­rente
Es ist ratsam, sich als Unternehmerin oder Unternehmer früh­zeitig über die Angebote der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung und der gesetzlichen Renten wegen Erwerbs­minderung zu informieren.

Betriebliche Versicherungen
Je nach Branche sind unterschiedliche betriebliche Versicherungen für Sie von Bedeutung. Stellen Sie daher fest­, für welche Schadens­fälle Sie tatsächlich eine Versicherung benötigen.

Kranken­versicherung
Als Unternehmerin oder Unternehmer haben sie zwei Möglich­keiten: Entweder Sie bleiben gesetzlich kranken­versichert oder Sie wechseln zu einer privaten Kranken­versicherung. Informieren Sie sich vorab über die möglichen Folgen.

Unfall­versicherung
Träger der gesetzlichen Unfall­versicherung sind die Berufs­genossen­schaften. Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, sich bei der zuständigen Berufs­genossen­schaft zu melden. Dort erfahren Sie, ob Sie sich versichern müssen oder nicht.

Steuern

Es empfiehlt sich, sich vor dem Schritt in die Selbst­ständigkeit auch mit dem Thema Steuern auseinander­zusetzen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie gewisse Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Unter anderem müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Nach dessen Bearbeitung teilt das Finanzamt Ihnen Ihre Steuernummer mit. Außerdem erfahren Sie, in welchem Turnus Sie Ihre Umsatz­steuer­voranmeldung abgeben müssen und wie hoch Ihre Steuer­voraus­zahlungen sein werden. Gewerbe­treibende sind zudem verpflichtet, die Gewerbe­steuer im Voraus abzuführen. Wenn Sie eine Kapital­gesellschaft gründen, wie etwa eine GmbH oder UG, muss die Körperschafts­steuer an das Finanzamt entrichtet werden.

Um typische Steuer­fehler bereits von Anfang an zu vermeiden, sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater konsultieren. Dieser hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden. Dadurch wird Ihnen die Arbeit deutlich erleichtert.

Behörden

Bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen können, gilt es einige Formalitäten zu erledigen.

Das Unternehmen anmelden
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie auf frei­beruflicher oder gewerblicher Basis tätig sein möchten. Als freiberuflich arbeitende Person brauchen Sie lediglich eine Steuer­nummer beim Finanzamt zu beantragen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Gewerbe­treibende müssen Ihr Vorhaben hingegen beim Gewerbe­amt anmelden und, falls Sie zu den Kaufleuten zählen, Ihr Unternehmen in das Handels­register eintragen lassen.

Genehmigung einholen
Häufig brauchen Gründerinnen und Gründer für ihre selbst­ständige Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis beziehungs­weise eine Genehmigung. Ihre Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer gibt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse.

Gesetze und Verordnungen beachten
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, die für die berufliche Praxis von Bedeutung sind. Es ist daher ratsam, sich bereits während Ihrer Gründungs­vorbereitung über die Gesetze und Verordnungen, die für Ihr Vorhaben relevant sind, zu informieren.

Von Anfang an gut beraten

Ihre Sparkasse steht Ihnen als kompetente Beraterin und zuverlässige Partnerin auf Ihrem Weg in die Selbst­ständigkeit zur Seite. Ihre Ansprechperson prüft mit Ihnen Ihre Geschäfts­idee, unter­stützt Sie bei der Erstellung Ihres Business­plans und findet gemeinsam mit Ihnen das passende Finanzierungs­konzept.

Zudem können Sie auf ein umfang­reiches Netzwerk an Fachleuten zurück­greifen. Beraterinnen und Berater der Handwerks- oder Industrie- und Handels­kammern, Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Rechtsbeistände liefern wertvolle Tipps.

Gute Vorbereitung – Holen Sie mehr aus Ihrer Idee heraus

Der Besuch von Existenz­gründungs­seminaren kann wert­volle Informationen liefern. Dort können Sie sich mit Fachleuten austauschen – und somit Ihre Idee verfeinern und optimieren. Außerdem bietet das Existenz­gründungs­portal des Bundes­ministeriums für Wirtschaft (BMWi) zahl­reiche Check­listen, Tipps und Adressen.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner

Michel Sniegocki

Gewerbekundenberater
Spezialist Existenzgründer/Unternehmensnachfolge

Tel.: 03531 785 1404
Fax: 03531 785 1405
E-Mail: michel.sniegocki@spk-elbe-elster.de

Termin vereinbaren

Gregor Göbel

Gregor Göbel

Gewerbekundenberater

Tel.: 03531 785 1342
Fax: 03531 785 1390
E-Mail: gregor.goebel@spk-elbe-elster.de

Termin vereinbaren

 Cookie Branding

i