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Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden.

Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden.

  • Einmalig Ihre Geräte speichern
  • Direkt Vertrauen herstellen
  • Künftig noch sicherer anmelden
Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Online-Banking-Zugangs­daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Falls Ihre Zugangsdaten in die falschen Hände geraten sind, verwenden Sie diese nicht mehr für die Anmeldung ins Online-Banking.
  • Die von Ihnen häufig genutzten Geräte können Sie mit Bestätigung durch eine Freigabe als bekannt speichern und diese dann auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen nutzen.
  • Die Geräteerkennung ist nun auch in unseren Apps und in Softwareprodukten aktiv.

Neu: Geräteerkennung auch für App/Software

Ihre Sparkasse bereiten die Einführung der Geräteerkennung für Apps/Software gerade vor. Bitte prüfen Sie, ob ein Update für Ihre App/Software verfügbar ist und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.

So geht's

So geht's mit App/Software

Sobald die Geräteerkennung für Sie aktiviert wurde, muss die Nutzung der Software einmalig durch Freigabe/TAN-Eingabe durch Sie bestätigt werden. Ihre Software wird Sie dazu auffordern. Dieser Schritt wiederholt sich ggf. pro genutzter Software bzw. genutztem Gerät. Fast alle Hersteller haben Ihre Software entsprechend aktualisiert. Sollte Ihre Software nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Software.

So geht's im Browser

Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie die Wahl, ob Sie ein genutztes Gerät speichern möchten.

Sie melden sich von einem unbekannten Gerät an?

  • Dann müssen Sie zusätzlich zur Eingabe von Anmeldenamen und Online-Banking-PIN immer eine Freigabe per push- bzw. chipTAN vornehmen. Dies macht das Online-Banking für Sie noch sicherer.

Sie melden sich mit einem vorab gespeicherten Gerät an?

  • Dies wird erkannt und Sie können sich weiterhin bequem mit Anmeldenamen und Online-Banking-PIN anmelden.
Sie nutzen Online-Banking in unseren Apps?

Die Geräteerkennung ist nun auch in der App Sparkasse und anderen Banking-Apps der Sparkasse verfügbar. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Trickbetrug und verhindert den Zugriff auf Ihre Kontodaten mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten.

Die neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie diese Apps einmalig als vertrauenswürdig kennzeichnen, indem Sie bei der nächsten Nutzung eine Freigabe erteilen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version Ihrer Apps verwenden, um sie weiterhin nutzen zu können. Aktualisieren Sie diese daher bei Bedarf umgehend.

Sie nutzen Online-Banking in der Internet-Filiale im Browser?

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.

Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

Bei Aufruf der Internet-Filiale wird das technisch notwendige Cookie "DeviceID" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zahl (UUID - Universally Unique Identifier), die damit im Browser des Kunden als Cookie-Merkmal abgelegt wird.

Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.

In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.

Sie nutzen Online-Banking in Softwareprodukten?

Die Geräteerkennung steht nun auch für Softwareprodukte zur Verfügung. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten mit betrügerisch erbeuteten Zugangsdaten (Anmeldename und Online-Banking-PIN) wird verhindert.

Diese neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie einmalig auch Ihre Software als vertrauenswürdig speichern. Hierfür werden Sie bei der nächsten Nutzung zu einer Freigabe aufgefordert und können das jeweilige Gerät bzw. die Software dann direkt als vertrauenswürdig speichern.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung des Online-Bankings eine aktuelle Version Ihrer Software benötigen, da ältere Versionen die Sicherheitsfunktion nicht unterstützen. Führen Sie gegebenenfalls kurzfristig ein Update durch oder wenden Sie sich bei Problemen an den Hersteller des Software Produkts.

FAQ

FAQ

Ab welcher Version funktioniert die Geräteerkennung auch in der App „Sparkasse“ / „Sparkasse Business“?

Ab den folgenden Versionen für die App Sparkasse (Business) ist die Geräterkennung nutzbar:

•    iOS: 6.5.3
•    Android: 6.5.2

Prüfen Sie bitte grundsätzlich, ob Ihre Apps auf dem neuesten Stand sind. Veraltete Versionen führen oft zu Fehlermeldungen.  

Ich habe Probleme mit meiner Banking-Software. Was kann ich tun?

Führen Sie bitte folgende Schritte nacheinander durch und prüfen Sie nach jedem Schritt, ob die Geräteerkennung wieder funktioniert:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Banking-Software aktuell ist. Aktualisieren Sie gegebenenfalls die Software.
  2. Aktualisierung Sie die Bankparameter bzw. Kontendetails in Ihrer Software (im Einstellungsbereich der Software oder in den Einstellungen am Konto selbst).
  3. Wenden Sie sich an den jeweiligen Hersteller der Software.
Was genau ist die Geräteerkennung?

Bereits bei der Anmeldung merkt sich Ihr Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser Sie sich angemeldet haben. Dabei kann es sich um Ihren PC, Notebook, Ihr Tablet oder Smartphone handeln.

Bei jeder weiteren nachfol­genden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt.

Wofür brauche ich die Geräteerkennung?

Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheits­merkmale bei Ihrer Sparkasse verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale erforderlich.

Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine sichere Anmeldung.

Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräte­erkennung entwickelt. Allein auf als vertrauens­würdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheits­faktor (PIN) – wie bisher – weiterhin möglich.

Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräte­erkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn Sie auf die Geräte­erkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die S-pushTAN-App.

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungs­weise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig  nach Ablauf eines gewissen Zeitraums die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
  • Sie verwenden eine App oder Software, die Sie noch nicht als vertrauenswürdig bestätigt haben.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Viren­scannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Sofern die Geräte­erkennung nicht genutzt wird, ist zusätzlich zu Anmelde­namen und PIN immer eine TAN bzw. Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.
Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?

Sie können Ihre als vertrauens­würdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigations­punkt "Sicherheit und TAN-Verfahren" verwalten.

Sind die zusätzlich erforderlichen TANs bzw. Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?

Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.

Ich habe bisher einen Passwort-Manager verwendet und habe damit jetzt Probleme.

Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort­managern kommen.

Das gleiche gilt für die Passwort­speichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmelde­daten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwort­funktion in den Einstellungen.

Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfalts­pflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmelde­daten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.

Sicher im Netz unterwegs

Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheits­warnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.

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